Unternehmerisches Risiko
Alle Angaben und Entwicklungsprognosen beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse der bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstiger Vertragsverhältnisse. Eine Haftung für die tatsächliche Entwicklung und den Eintritt der Ertragsprognosen kann nicht übernommen werden.
Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann bis zum Totalverlust der Geschäftsguthaben führen. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe der Geschäftsanteile beschränkt.
Ungünstige Entwicklungen könnten trotz der sorgfältig ermittelten Werte in den Entwicklungsprognosen eintreten, wenn zum Beispiel
§ die Sonneneinstrahlung deutlich hinter den prognostizierten Werten zurück bleibt.
§ versteckte Qualitätsmängel der Anlage bzw. der verwendeten Module oder der Installation zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen.
§ unvorhersehbare Betriebskosten, u.a. für laufende Reparaturen und Versicherungen deutlich über dem Plansatz liegen.
§ die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaik-Anlage bzw. einzelner Komponenten (z.B. des Wechselrichters) deutlich geringer ist, als nach üblichen Annahmen vorhersehbar.
§ nicht versicherte bzw. versicherbare Schäden an der Photovoltaik-Anlage eintreten.
§ gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden und diese sich negativ auf die Rentabilität auswirken.